Im vorliegenden Bericht wird ein neues Zuweisungsmodell für die Landesinvestitionsbeiträge an die Gemeinden entwickelt. Der neue Vorschlag baut auf die Analyse der aktuellen Investitionseinnahmen und -ausgaben der Gemeinden auf. Das Modell sieht vor, dass der vom Land jährlich den Gemeinden zur Verfügung gestellte Investitionsbeitrag auf zwei Fonds aufgeteilt wird: Ein Teil der Investitionsbeiträge wird jährlich den Gemeinden entsprechend einer Quote zugewiesen. Die Gemeinden können über diesen Teil der Beiträge frei für Investitionsausgaben verfügen. Der restliche Teil der Investitionsbeiträge wird hingegen für genehmigungsreife Investitionsprojekte ausbezahlt, die von den Gemeinden beim Land eingereicht werden.